BFSG-Checkliste 2026: 12 Punkte für compliant Websites
BFSG-Checkliste mit 12 Prüfpunkten für Website & Online-Shop: Pflichten, Bußgeld-Staffelung, Barrierefreiheitserklärung. Jetzt kostenlos prüfen.
Von 2.446 untersuchten deutschen Online-Shops erfüllten in einer DataPulse-Analyse von Ende 2024 nur 28 die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit vollständig — rund 1 Prozent. Eine mindshape-Studie vom Juni 2025 zeichnet ein ähnliches Bild: 74,6 % von 1.000 untersuchten Unternehmenswebsites scheitern am häufigsten Grundkriterium — ausreichenden Farbkontrasten. Dass sich das seit Inkrafttreten des BFSG grundlegend gebessert hätte, ist nicht belegt. Riskant ist das, weil die Marktüberwachung ihre Arbeit aufgenommen hat und Abmahnungen bereits kursieren.
Diese BFSG-Checkliste zeigt dir Punkt für Punkt, was rechtlich gefordert ist und wie du es umsetzt.
Gilt das BFSG für deine Website?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882). Es verpflichtet private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen barrierefrei anzubieten. Für Website-Betreiber ist vor allem eine Kategorie relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — also alles, wo online Verträge mit Verbrauchern angebahnt oder geschlossen werden.
| Kategorie | Beispiele | BFSG-Pflicht? |
|---|---|---|
| Online-Shop (B2C) | Shopify-Store, WooCommerce, eigener Shop | Ja |
| Buchung & Terminvereinbarung | Online-Terminbuchung, Reservierung, Ticketkauf | Ja |
| Bank- und Telekommunikationsdienste, E-Books | Online-Banking, Messenger, E-Book-Shops | Ja |
| Reine B2B-Angebote | Shop nur für Gewerbekunden (sauber abgegrenzt) | Nein |
| Reine Informations-Website | Firmenseite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion | Nein |
| Firmenseite mit Kontaktformular | Anfrageformular mit Vertragsanbahnung | Graubereich — Einzelfallprüfung |
Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (oder Bilanzsumme) hat, ist als Dienstleistungserbringer vom BFSG ausgenommen. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen — Hersteller, Händler und Importeure betroffener Produkte müssen unabhängig von der Größe compliant sein. Details zur Betroffenheit findest du bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Die BFSG-Checkliste: 12 Punkte im Überblick
| # | Prüfpunkt | Aufwand |
|---|---|---|
| 1 | Betroffenheit klären | Niedrig |
| 2 | Ist-Zustand messen | Niedrig |
| 3 | Alt-Texte ergänzen | Mittel |
| 4 | Farbkontraste anpassen | Mittel |
| 5 | Tastaturbedienbarkeit sicherstellen | Mittel–hoch |
| 6 | Formulare beschriften | Mittel |
| 7 | Überschriften-Hierarchie reparieren | Niedrig–mittel |
| 8 | Sprachattribut & Linktexte prüfen | Niedrig |
| 9 | Zoom bis 200 % ermöglichen | Mittel |
| 10 | Videos mit Untertiteln versehen | Mittel |
| 11 | Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen | Niedrig |
| 12 | Laufendes Monitoring einrichten | Niedrig |
1. Kläre, ob dein Angebot unter das BFSG fällt
Beantworte drei Fragen: Richtet sich dein Angebot (auch) an Verbraucher? Können auf deiner Website Verträge angebahnt oder abgeschlossen werden? Beschäftigst du 10 oder mehr Personen — oder liegst du über 2 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme? Dreimal Ja bedeutet: Das BFSG gilt für dich vollumfänglich. Bei Graubereichen — etwa einer Firmenseite mit Terminbuchung — hol dir eine rechtliche Einschätzung, bevor du das Thema zu den Akten legst.
2. Miss den Ist-Zustand deiner Website
Bevor du irgendetwas umbaust, brauchst du eine Bestandsaufnahme. Ein automatisierter Scan prüft in Sekunden die technisch messbaren WCAG-Kriterien: fehlende Alt-Texte, zu schwache Kontraste, unbeschriftete Formulare, ARIA-Fehler. Unser kostenloser Scanner liefert dir das Ergebnis in 60 Sekunden als Report — ohne Anmeldung. Damit weißt du, wo du stehst und welche Punkte dieser Checkliste bei dir Priorität haben.
3. Ergänze Alt-Texte für alle informativen Bilder
Jedes Bild, das Information transportiert, braucht einen Alternativtext (alt="..."), der den Inhalt beschreibt. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="", damit Screenreader sie überspringen. Die DataPulse-Analyse zählte fehlende Alt-Texte zu den drei häufigsten Fehlern deutscher Shops — dabei ist kaum ein Punkt schneller behoben.
4. Stelle Farbkontraste von mindestens 4,5:1 sicher
Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, großer Text (ab 24 px bzw. 18,7 px fett) und UI-Elemente wie Buttons mindestens 3:1. Unzureichende Kontraste sind laut mindshape-Studie der häufigste Einzelfehler auf deutschen Unternehmenswebsites. Faustregel: Hellgrauer Text auf Weiß ist fast immer ein Verstoß — ab #767676 bist du auf weißem Grund auf der sicheren Seite.
5. Mache jede Funktion per Tastatur bedienbar
Alles, was per Maus geht, muss auch per Tastatur gehen: Navigation, Formulare, Warenkorb, Checkout, Cookie-Banner. Dazu gehört ein sichtbarer Fokus-Indikator — entferne niemals outline: none; ohne gleichwertigen Ersatz. Der Selbsttest kostet fünf Minuten: Lege die Maus weg und navigiere deine Website nur mit Tab, Enter und den Pfeiltasten. Wo du hängen bleibst oder den Fokus verlierst, liegt ein Verstoß vor.
6. Beschrifte Formulare mit Labels und klaren Fehlermeldungen
Jedes Eingabefeld braucht ein programmatisch verknüpftes, sichtbares <label>. Platzhaltertext im Feld ersetzt kein Label — er verschwindet beim Tippen. Fehlermeldungen müssen benennen, welches Feld betroffen ist und wie die korrekte Eingabe aussieht („Bitte gib deine E-Mail-Adresse im Format name@domain.de ein" statt „Eingabe ungültig").
7. Repariere Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML
Screenreader-Nutzer:innen navigieren über Überschriften. Die Hierarchie muss logisch sein: eine H1 pro Seite, keine übersprungenen Ebenen (H2 → H4). Nutze semantische Elemente (<nav>, <main>, <button>) statt bedeutungsloser <div>-Konstrukte. In der mindshape-Studie hatte fast jede zweite Website (47 %) eine fehlerhafte Überschriftenstruktur.
8. Setze das Sprachattribut und schreibe aussagekräftige Linktexte
Zwei kleine Punkte mit großer Wirkung: Das lang-Attribut (<html lang="de">) sorgt dafür, dass Screenreader die richtige Aussprache wählen. Und Linktexte müssen aus sich heraus verständlich sein — „Mehr erfahren" dreimal auf einer Seite hilft niemandem; „Mehr zur BFSG-Pflicht für Shops" schon. Unklare Linkbezeichnungen fand die mindshape-Studie auf 68,7 % der Websites.
9. Stelle Zoom bis 200 % ohne Funktionsverlust sicher
Deine Website muss bei 200 % Browser-Zoom vollständig nutzbar bleiben — ohne horizontales Scrollen, ohne abgeschnittene Inhalte, ohne überlappende Elemente. Bei 400 % Zoom muss der Inhalt einspaltig umbrechen (Reflow). Teste das direkt im Browser mit Strg + +.
10. Versieh Videos mit Untertiteln
Jedes Video mit gesprochener Sprache braucht Untertitel, idealerweise ergänzt um ein Transkript. Audio, das automatisch startet und länger als drei Sekunden läuft, braucht eine Funktion zum Pausieren, Stoppen oder Regeln der Lautstärke — am einfachsten: verzichte ganz auf Autoplay. Für reine Audio-Inhalte (Podcasts) ist ein Transkript der Standard.
11. Veröffentliche die Barrierefreiheitserklärung nach § 14 BFSG
Dienstleistungserbringer müssen Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen — in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, selbst in barrierefreiem Format. (Das Gesetz spricht von „Informationen zur Barrierefreiheit"; eingebürgert hat sich der BITV-Begriff „Barrierefreiheitserklärung" — gemeint ist hier dasselbe.) Anlage 3 zum BFSG verlangt konkret vier Inhalte:
- Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format
- Erläuterungen, die zum Verständnis der Dienstleistungserbringung erforderlich sind
- Eine Beschreibung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden
- Die zuständige Marktüberwachungsbehörde (die MLBF)
Viele Websites, die technisch bereits gut dastehen, scheitern an diesem rein formalen Punkt — dabei ist er an einem Nachmittag erledigt und gehört zu den Dingen, die eine Behörde als Erstes prüft.
12. Etabliere laufendes Monitoring
Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum. Jedes Content-Update, jedes neue Produkt, jedes Plugin-Update kann neue Barrieren einbauen. Richte einen Prozess ein, der deine Website regelmäßig automatisch prüft und dich bei neuen Fehlern benachrichtigt — unsere Pläne machen genau das wöchentlich oder monatlich, inklusive konkreter KI-Lösungsvorschläge für jeden Fund.
Was passiert bei Verstößen? Bußgelder und Abmahnungen
Das BFSG staffelt Bußgelder nach Schwere des Verstoßes (§ 37 BFSG):
| Verstoß | Bußgeldrahmen |
|---|---|
| Anbieten nicht barrierefreier Dienstleistungen, unzulässiges Inverkehrbringen von Produkten | bis 100.000 € |
| Verstöße gegen Informations- und Dokumentationspflichten (z. B. fehlende Barrierefreiheitserklärung) | bis 10.000 € |
Zusätzlich kann die Behörde die Einstellung der Dienstleistung anordnen. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg — die gemeinsame Behörde aller 16 Bundesländer ist seit dem 26. September 2025 operativ und hat im Januar 2026 ihre bundesweite Prüfstrategie beschlossen. Verbraucher:innen können Verstöße dort direkt melden.
Parallel läuft ein zweites Risiko: Bereits im August 2025 — sechs Wochen nach Inkrafttreten — dokumentierten mehrere Kanzleien die erste BFSG-Abmahnwelle im E-Commerce, mit Gegenstandswerten ab etwa 10.000 Euro und häufig pauschalen Vorwürfen ohne konkrete Mängelliste. Ob BFSG-Verstöße wettbewerbsrechtlich überhaupt abmahnfähig sind, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt — darauf verlassen solltest du dich aber nicht: Der günstigste Umgang mit einer Abmahnung ist die Website, die keinen Anlass bietet.
WCAG 2.1 oder WCAG 2.2 — welcher Standard gilt?
Das BFSG selbst nennt keine technischen Details. Die Kette läuft über die europäische Norm: BFSG → EN 301 549 → WCAG 2.1, Stufe AA. Eine Website, die WCAG 2.1 AA erfüllt, gilt als BFSG-konform (Konformitätsvermutung). Was das im Detail bedeutet, erklärt unser WCAG-2.1-Leitfaden.
Für 2026 wird eine aktualisierte Fassung der EN 301 549 auf Basis von WCAG 2.2 erwartet — bestätigt ist der Termin noch nicht. Wer heute die neun zusätzlichen 2.2-Kriterien gleich mit umsetzt (u. a. sichtbarerer Fokus, Alternativen zu Drag-and-drop, barrierefreie Logins), ist zukunftssicher: WCAG 2.2 ist weitgehend abwärtskompatibel zu 2.1 — einzig das inzwischen obsolete Parsing-Kriterium 4.1.1 entfällt.
Der schnellste Weg zum Überblick
Arbeite die Checkliste nicht blind ab — miss zuerst, wo deine Website tatsächlich steht:
- Automatischer Scan (60 Sekunden): findet die technisch messbaren Fehler aus den Punkten 3, 4, 6, 7 und 8 — mit konkreten Lösungsvorschlägen.
- Tastatur-Test (5 Minuten): Maus weglegen, per Tab durch die Seite — deckt Punkt 5 ab.
- Zoom-Test (2 Minuten): 200 % Zoom im Browser — deckt Punkt 9 ab.
Automatisierte Scanner finden etwa 30–40 % aller möglichen Barrieren; für eine rechtssichere Gesamtbewertung gehören manuelle Tests dazu. Aber für die Frage „Wie dringend ist das Thema bei uns?" liefert der Scan in einer Minute die Antwort, für die eine Agentur früher Tage gebraucht hat.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt das BFSG auch für Websites ohne Online-Shop?
Reine Informations-Websites ohne Bestell-, Buchungs- oder Vertragsfunktionen fallen nicht unter das BFSG. Sobald Verbraucher über die Website Verträge anbahnen oder abschließen können — auch per Terminbuchung —, kann die Pflicht greifen. Im Zweifel zählt der Einzelfall.
Bin ich als Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?
Ja, wenn du Dienstleistungen erbringst und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hast. Die Ausnahme gilt nicht für Hersteller, Händler oder Importeure von Produkten, die unter das BFSG fallen.
Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Websites?
Nein. Websites und Online-Shops müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Die Frist bis 2030 betrifft nur Sonderfälle wie Altverträge und vor dem Stichtag eingesetzte Produkte.
Welche Bußgelder drohen bei BFSG-Verstößen?
Bis zu 10.000 Euro bei Verstößen gegen Informations- und Dokumentationspflichten, bis zu 100.000 Euro bei schweren Verstößen wie dem Anbieten nicht barrierefreier Dienstleistungen. Zusätzlich kann die Marktüberwachung die Einstellung der Dienstleistung anordnen.
Reicht ein Accessibility-Overlay für BFSG-Konformität?
Nein. Overlays legen sich als Skript über die Website, beheben aber die Fehler im Code nicht. Fachkreise und Prüfstellen lehnen Overlays als alleinige Lösung einhellig ab — BFSG-Konformität erfordert Korrekturen an der Website selbst.
Muss meine Website einen Feedback-Mechanismus haben?
Nein, diese Pflicht gilt nur für öffentliche Stellen nach BITV 2.0. Private Anbieter müssen nach § 14 BFSG über die Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung informieren, aber keinen Meldeweg anbieten. Empfehlenswert ist er trotzdem.
Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, zuständig für alle 16 Bundesländer und operativ seit September 2025. Verbraucher können Verstöße dort melden.
Wie schnell kann ich meine Website BFSG-konform machen?
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Formale Punkte wie die Barrierefreiheitserklärung sind an einem Nachmittag erledigt, technische Korrekturen an einer durchschnittlichen Website dauern erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Der erste Schritt ist immer die Bestandsaufnahme per Scan.