BFSG-Bußgelder: Was kostet Nicht-Compliance wirklich?
Bis zu 100.000 € Bußgeld plus Abmahnrisiko: was bei BFSG-Verstößen 2026 wirklich droht, wie das MLBF-Verfahren abläuft und wie du dich schützt.
Zwei Zahlen kursieren zum BFSG-Bußgeld am häufigsten: 10.000 Euro und 100.000 Euro. Was in vielen Ratgebern fehlt, ist die eigentlich interessante Frage: Wer verhängt das, unter welchen Voraussetzungen, und wie realistisch ist das eigene Risiko wirklich? Dieser Artikel trennt das gesetzliche Bußgeldverfahren der Marktüberwachung von der parallel laufenden Abmahnwelle privater Kanzleien — beide folgen unterschiedlichen Regeln, und beide werden in der Praxis zu oft in einen Topf geworfen.
Der gesetzliche Bußgeldrahmen: Was § 37 BFSG konkret vorsieht
§ 37 BFSG regelt Ordnungswidrigkeiten und unterscheidet drei Tatbestände mit unterschiedlichem Bußgeldrahmen:
| Verstoß | Bußgeldrahmen |
|---|---|
| Versäumte Meldung an die MLBF, dass die eigenen Dienste die BFSG-Anforderungen nicht erfüllen | bis 10.000 € |
| Nicht oder unzureichend beantwortete Auskunftsanfrage der Behörde | bis 10.000 € |
| Angebot eines Dienstes, der nicht entsprechend den Vorgaben der BFSGV barrierefrei ist | bis 100.000 € |
In allen drei Fällen gilt eine wichtige Einschränkung: Ein Bußgeld setzt voraus, dass der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. „Wir wussten es nicht" ist damit keine automatische Absolution — grobe Fahrlässigkeit reicht für ein Bußgeld bereits aus —, senkt in der Praxis aber häufig dessen Höhe, wenn ein Unternehmen nach Kenntnisnahme zügig nachbessert.
So läuft ein MLBF-Verfahren tatsächlich ab
Ein Bußgeld fällt selten aus heiterem Himmel. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg — seit dem 26. September 2025 als Anstalt des öffentlichen Rechts formal errichtet und operativ — wird auf drei Wegen aktiv:
- Verbraucherbeschwerde: Nutzer:innen können Verstöße direkt bei der MLBF melden.
- Anerkannte Verbände: Verbraucher- und Behindertenverbände können Verfahren anstoßen.
- Von Amts wegen: Die Behörde prüft eigenständig, etwa im Rahmen systematischer Stichproben.
Der typische Ablauf: Die MLBF stellt einen Verstoß fest, fordert Auskunft und ordnet zunächst die Umsetzung der Barrierefreiheit innerhalb einer gesetzten Frist an. Erst wenn diese Frist verstreicht, drohen Untersagung des Angebots und Bußgeld — nicht umgekehrt. Wer auf eine Anordnung reagiert und nachweislich nachbessert, hat also einen echten Puffer, bevor es finanziell wird. Laut Marktbeobachtung liefen die ersten formellen MLBF-Durchsetzungsentscheidungen seit Anfang 2026; mit systematischeren, automatisierten Kontrollen wird ab der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet.
Das zweite Risiko: Abmahnungen von Wettbewerbern
Parallel zum behördlichen Verfahren läuft ein zweites, rechtlich deutlich unsichereres Risiko: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Anders als beim MLBF-Bußgeld verhängt hier keine Behörde eine Strafe — eine Kanzlei fordert im Namen eines angeblichen Wettbewerbers Unterlassung, Kostenerstattung und oft die Unterzeichnung einer strafbewehrten Erklärung.
Ein dokumentierter Fall zeigt die Größenordnung: Gesamtforderung 2.706,18 Euro brutto, davon 1.784,10 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten und 490 Euro für einen beigefügten Prüfbericht — bei einem von der Kanzlei selbst als „deutlich überzogen" bewerteten Streitwert von 50.000 Euro (KBM Legal). Auffällig an vielen dieser Schreiben: Sie wirken wie mit KI erstellte Standardtemplates, der beigefügte „Prüfbericht" bleibt oberflächlich, und die gerügten Mängel — leere Links, Kontraste, fehlende Alt-Texte — werden pauschal statt konkret benannt.
Ist jede BFSG-Abmahnung wirksam? Vier häufige Schwachstellen
Nach Einschätzung von auf Abmahnrecht spezialisierten Anwält:innen sind viele der aktuell kursierenden BFSG-Abmahnungen angreifbar. Die vier häufigsten Schwachpunkte:
- Fehlende Abmahnbefugnis. Nur echte Wettbewerber, anerkannte Verbände und bestimmte Kammern dürfen abmahnen. Ein Webdesign-Anbieter hat gegenüber einem Online-Händler in der Regel kein Wettbewerbsverhältnis — und damit keine Klagebefugnis.
- BFSG greift gar nicht. Das Gesetz gilt nicht für Dienstleister, die ihre Leistung persönlich erbringen und die Website nur zur Kontaktaufnahme nutzen — etwa Handwerksbetriebe, Therapeut:innen oder Berater:innen ohne Online-Vertragsabschluss.
- Pauschale, unkonkrete Vorwürfe. Formulierungen wie „Ihre Website erfüllt die Anforderungen nicht" reichen rechtlich nicht aus. Wirksam abmahnfähig sind nur konkret benannte Normen, betroffene Funktionen und tatsächliche Umstände.
- Künstlich überhöhte Streitwerte. Manche Abmahner setzen den Gegenstandswert bewusst hoch an, um die erstattungsfähigen Anwaltskosten zu maximieren — ein Muster, das Gerichte zunehmend kritisch prüfen.
Bußgeld, Abmahnung oder Prävention: Ein Kostenvergleich
Die Zahlen nebeneinander zeigen, warum Prävention fast immer die günstigere Option ist:
| Position | Kosten |
|---|---|
| Automatisierter Scan (Bestandsaufnahme) | kostenlos |
| Standard-Fehler beheben (Alt-Texte, Kontraste, Formular-Labels) | wenige Entwicklerstunden |
| Barrierefreiheitserklärung erstellen | ca. ein Nachmittag |
| Laufendes Monitoring | ab 39 €/Monat |
| MLBF-Bußgeld bei Informationspflicht-Verstößen | bis 10.000 € |
| MLBF-Bußgeld bei fehlender Barrierefreiheit des Dienstes | bis 100.000 € |
| Abmahnung eines Wettbewerbers (dokumentierter Fall) | ca. 2.700 € Gesamtforderung, Streitwert oft 50.000 € angesetzt |
| Anwaltskosten zur Abwehr einer Abmahnung | mehrere hundert bis wenige tausend Euro |
Warum Abwarten trotzdem die teuerste Strategie ist
Die rechtliche Unsicherheit rund um Abmahnungen wird gelegentlich als Grund missverstanden, das Thema BFSG insgesamt auszusitzen. Das greift zu kurz: Das MLBF-Bußgeldverfahren läuft völlig unabhängig von der Frage, ob private Abmahnungen wirksam sind — die Behörde braucht dafür kein Gerichtsurteil zur UWG-Frage, sondern nur die eigene Prüfkompetenz nach BFSG. Und eine Website, die tatsächlich WCAG 2.1 AA erfüllt (siehe unseren WCAG-2.1-Leitfaden) sowie eine korrekte Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht, entzieht gleichzeitig beiden Risiken die Grundlage — dem Bußgeld, weil kein Verstoß mehr vorliegt, und der Abmahnung, weil es nichts Konkretes mehr zu rügen gibt.
Wie du dein Risiko in 5 Minuten einschätzt
Bevor du dich mit Bußgeldparagraphen beschäftigst, lohnt sich der Blick auf den tatsächlichen Zustand deiner Website:
- Automatischer Scan (60 Sekunden): findet die technisch messbaren WCAG-Fehler, die sowohl bei MLBF-Prüfungen als auch in Abmahn-Prüfberichten am häufigsten gerügt werden — fehlende Alt-Texte, zu schwache Kontraste, unbeschriftete Formulare.
- Barrierefreiheitserklärung prüfen: Existiert sie, und enthält sie alle vier nach Anlage 3 BFSG vorgeschriebenen Angaben? Details dazu in unserer BFSG-Checkliste.
- Bei Unsicherheit: Für eine rechtssichere Einschätzung im Graubereich — etwa bei Mischangeboten aus B2B und B2C — nimm Kontakt zu uns auf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die Bußgelder nach dem BFSG maximal?
Bis zu 10.000 Euro bei Verstößen gegen Informations- und Auskunftspflichten gegenüber der MLBF, bis zu 100.000 Euro, wenn ein Dienst nicht entsprechend den Vorgaben der BFSGV barrierefrei angeboten wird.
Wer kann ein BFSG-Bußgeldverfahren einleiten?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) — auf Beschwerde von Verbraucher:innen, auf Antrag anerkannter Verbände oder von Amts wegen im Rahmen eigener Kontrollen.
Muss ein BFSG-Verstoß absichtlich sein, damit ein Bußgeld droht?
Ein Bußgeld setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Unwissenheit schützt also nicht automatisch, senkt in der Praxis aber häufig die Bußgeldhöhe, wenn nach Kenntnisnahme zügig nachgebessert wird.
Bekomme ich vor einem Bußgeld die Chance zur Nachbesserung?
In der Regel ja: Die MLBF ordnet zunächst die Umsetzung der Barrierefreiheit innerhalb einer Frist an. Erst wenn diese verstreicht, folgen Untersagung und Bußgeld.
Sind BFSG-Abmahnungen von Anwaltskanzleien rechtlich wirksam?
Das ist umstritten. Ob das BFSG eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG ist, haben Gerichte noch nicht abschließend entschieden — erste Urteile werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Viele bisherige Abmahnungen weisen zudem formelle Schwächen auf.
Was soll ich tun, wenn ich eine BFSG-Abmahnung erhalte?
Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben, sondern anwaltlich prüfen lassen. Viele Abmahnungen sind erfolgreich angreifbar, bei unbegründeten Abmahnungen sind eigene Kosten teils erstattungsfähig.
Schützt mich WCAG-2.1-AA-Konformität vor Bußgeldern und Abmahnungen?
Eine Website, die WCAG 2.1 AA tatsächlich erfüllt und eine korrekte Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht, entzieht beiden Risiken die Grundlage: Ohne Verstoß kein Bußgeld, und ohne konkreten Mangel keine wirksame Abmahnung.
Gilt das MLBF-Bußgeldrisiko auch, wenn Abmahnungen unwirksam sind?
Ja. Beide Verfahren sind rechtlich unabhängig voneinander. Die Angreifbarkeit privater Abmahnungen ändert nichts an der Prüf- und Bußgeldkompetenz der MLBF.
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