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§ 14 BFSG · Anlage 3Für Unternehmen

Barrierefreiheitserklärung erstellen?
Vier Angaben. Mehr nicht.

Die meisten Muster im Netz sind für Behörden geschrieben. Unternehmen brauchen etwas anderes — und weniger, als die Vorlagen vermuten lassen. Hier steht, was tatsächlich verlangt ist.

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§ 14 BFSG · Anlage 3 Nr. 1Pflichtangaben
4
Angaben — mehr nicht
  • Beschreibung der Dienstleistungselbst schreiben
  • Erläuterungen zum Verständnisselbst schreiben
  • Darstellung der KonformitätMessung nötig
  • Zuständige Marktüberwachungsbehördeselbst schreiben
Pflichtangaben

Was für Unternehmen tatsächlich verlangt ist

§ 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 nennt vier Angaben. Mehr nicht.

  1. 01

    Beschreibung der Dienstleistung

    Barrierefrei formuliert — damit sie auch die erreicht, um die es geht.

  2. 02

    Erläuterungen zum Verständnis

    Was jemand wissen muss, um die Dienstleistung barrierefrei zu nutzen.

  3. 03

    Darstellung der Konformität

    Der gemessene Stand deiner Website. Die einzige Angabe, die du nicht aus dem Kopf schreiben kannst.

  4. 04

    Zuständige Marktüberwachungsbehörde

    Name und Anschrift der Stelle, die im Beschwerdefall zuständig ist.

Nicht verlangt sind — anders als bei Behörden — eine Auflistung der eigenen Mängel, ein Feedback-Mechanismus, der Status „teilweise konform“ und die Nennung der Schlichtungsstelle.

Der Haken

Die Konformität kannst du nicht schätzen

Für drei der vier Angaben brauchst du niemanden. Die Darstellung der Konformität verlangt den tatsächlichen Zustand deiner Website: welche Kriterien erfüllt sind und welche nicht.

Eine Erklärung, die Konformität behauptet, während die Seite vierzig Verstöße enthält, ist schlechter als gar keine — sie ist eine überprüfbare Falschangabe. Deshalb steht am Anfang die Messung, nicht der Text.

Die Zusammenfassung schicken wir dir per E-Mail.

Mit „Scannen“ willigst du ein, dass wir deine E-Mail-Adresse zum Versand des Reports verarbeiten. Details und Widerruf: Datenschutzerklärung. Kein Newsletter ohne separate Zustimmung.

Abgrenzung

Behörde oder Unternehmen? Das entscheidet alles

Beide Dokumente heißen fast gleich und sehen ähnlich aus. Die Rechtsgrundlagen sind verschieden — und damit auch die Pflichten.

Öffentliche Stellen

BITV 2.0 und § 12b BGG

Behörden, Ämter und öffentlich-rechtliche Einrichtungen brauchen eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Mängelliste, Feedback-Mechanismus und Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren.

Unternehmen

BFSG, Anlage 3 Nummer 1

Für Unternehmen gelten die vier Angaben oben. Kein Pflicht-Feedback-Mechanismus, keine Auflistung eigener Mängel, keine Schlichtungsstelle.

„Barrierefreiheitserklärung“ ist im BFSG übrigens kein Rechtsbegriff. Das Gesetz spricht von den Informationen nach Anlage 3 Nummer 1. Der Begriff stammt aus dem Behördenrecht — deshalb passen die meisten Vorlagen aus dem Netz nicht.

Nach dem Scan

Was du in 60 Sekunden bekommst

  • 01

    Einen Score und die vollständige Liste der gefundenen Verstöße — die Faktenbasis für die Angabe zur Konformität.

  • 02

    Den ausführlichen Bericht als PDF, automatisch per E-Mail.

  • 03

    Zu jedem Fehler einen KI-Lösungsvorschlag mit Code zum Übernehmen.

Im Pro-Tarif erzeugt unser Generator die Erklärung direkt aus den Scan-Ergebnissen, wahlweise als BFSG- oder BITV-Fassung. Nötig ist er nicht — den Mustertext zum Selbstschreiben findest du im ausführlichen Leitfaden mit Mustertext

Erst prüfen, dann erklären

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