Allgemeine Geschäftsbedingungen der OBF Solutions UG

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot von Dienstleistungen

  2. Kundeninformationen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Grundlegende Bestimmungen

    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie (nachfolgend als

      „Auftraggeber“ bezeichnet) mit der OBF Solutions UG als Anbieterin, insbesondere auch über die Internetseite https://onlinebarrierefrei.de/, schließen.

    2. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Auftraggeber verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

    3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der nachfolgenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    4. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Leistungen im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

    5. Diese in Teil I. aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vertragsbeziehung. Bezüglich der Vermittlung von Lizenzen und Leasingangeboten gilt ergänzend Teil II. Mit Teil III. kommt die Anbieterin ihren gesetzlichen Informationspflichten nach.

      § 2 Gegenstand des Vertrages

      Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Beratung zur Implementierung der digitalen Barrierefreiheit.

      Die Lieferung oder Lizensierung von Software von uns oder Dritten ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.

      § 3 Zustandekommen des Vertrages

      1. Unsere Angebote sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

      2. Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein individuelles und verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 10 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können. Sofern sich aufgrund von Wechselkursschwankungen innerhalb von 10 Tagen ab Unterbreitung des Angebots Änderungen ergeben, ist die Anbieterin nicht mehr an das Angebot gebunden und zur Erstellung eines neuen Angebots berechtigt.

      1. Mündliche Nebenabreden haben keinerlei rechtliche Bindungswirkung.

      2. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

      § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

      1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und dem im Angebot geregelten Pflichten ergibt.

      2. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die gemäß den Vorgaben des Herstellers erforderliche Systemumgebung bereitsteht. Diese wird im Rahmen des Angebotes ausgeführt.

      § 5 Leistungsumfang bei Dienstleistungen

      1. Die Anbieterin erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen. Sie berücksichtigt dabei – soweit erforderlich und sinnvoll – allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Auftraggebers.

      2. Die Anbieterin ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist sie jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen.

      3. Die Anbieterin erbringt die Leistung, durch fernmündliche Beratungsleistungen.

      4. Nach Abschluss der beauftragten Beratungsleistungen wird ein Abschlussbericht erstellt und an den Kunden übersandt, sofern dies im Angebot beauftragt wurde.

      § 7 Leistungsänderungen

      Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt für Leistungsänderungen Folgendes:

      1. Der Auftraggeber kann Änderungen der vereinbarten Leistung verlangen.

      2. Für Leistungsänderungen kann die Anbieterin eine zusätzliche Vergütung verlangen.

      3. Vor Beginn der Ausführung unterbreitet die Anbieterin dem Auftraggeber ein Angebot mindestens in Textform über die Höhe der Vergütung und zeigt dem Auftraggeber mögliche Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin an.

      4. Kommt keine Einigung zustande, ist die Anbieterin berechtigt, die Leistungsänderung zurückzuweisen.

      § 8 Unterauftragnehmer

      1. Die Anbieterin ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

      2. Die Anbieterin wird die Vereinbarungen mit ihren Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

      § 9 Laufzeit und Kündigung, Rechtsfolgen

      1. Der zwischen den Parteien geschlossene Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

      2. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer der Parteien gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate.

        Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum neuen Laufzeitende gekündigt werden.

      3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

      4. Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

      § 10 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

      1. Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

      2. Für eingebaute und eingebrachte Fremdfabrikate gelten die dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung stehenden Gewährleistungs- bzw. ggf. bestehenden Garantiebedingungen der jeweiligen Lieferanten. Der Anbieterin zustehende Ansprüche werden hiermit an den Auftraggeber abgetreten.

      3. Mängel, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen, berechtigten den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Durch vom Auftraggeber oder Dritte ohne die Zustimmung der Anbieterin vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe berechtigen den Auftraggeber ebenfalls nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprühen gegenüber der Anbieterin.

      4. Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Dienstleistungen ist, gelten abweichend von (1) die nachfolgenden Bestimmungen:

        1. Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich über das Vorliegen einer mangelhaften Leistung informieren. Sodann wird im gegenseitigen Einvernehmen eine Bearbeitungszeit für den Mangel festgelegt. Erzielen die Vertragsparteien nicht

          unverzüglich ein Einvernehmen über die Bearbeitungszeit des Mangels, nimmt die Anbieterin die Festlegung nach billigem Ermessen selber vor.

        2. Die Anbieterin ist zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber vertragsgemäß zu erbringen, sofern sie die mangelhafte Leistung schuldhaft zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann der Anbieterin hierfür eine angemessene Frist setzen.

        3. Kommt die Anbieterin der Pflicht zur Beseitigung einer mangelhaften Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so kann der Auftraggeber den Mangel selber oder durch einen Dritten beheben (lassen), und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Dabei hat der Auftraggeber den Dritten zu angemessenen und zur Anbieterin vergleichbaren Kosten zu beauftragen. Die Geltendmachung von Kosten, die über die Gesamtkosten hinausgehen, ist ausgeschlossen. Die Anbieterin wird den Auftraggeber bzw. den vom Auftraggeber beauftragten Dritten bei der Beseitigung des Mangels unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Informationen bereitstellen, sofern es der Anbieterin möglich ist.

      § 11 Haftung

      1. Die Anbieterin haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet sie ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

      2. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach den entsprechenden Regelungen in § 10.

      3. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der Anbieterin bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der Anbieterin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

      4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

      § 12 Datenschutz

      Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Soweit die Anbieterin auf personenbezogene Daten von Kunden oder Mitarbeitern, insbesondere im Rahmen der Fernwartung und Migration von Daten, zugreifen kann oder diese verarbeitet, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeitern nach Maßgabe der Anlage „Vertrag zur Auftragsverarbeitung“ tätig.

      § 13 Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

      1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

      2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Anbieterin an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.

      3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Anbieterin anerkannt sind oder die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte unangemessen beeinträchtigen würden.

      § 14 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

      1. Es gilt deutsches Recht.

      2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der der Anbieterin bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen

        Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

      3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

  2. Auftraggeberinformationen

  1. Identität der Anbieterin

    OBF Solutions UG (haftungsbeschränkt) Warteweg 52

    34513 Waldeck

    Tele.: 017645854722

  2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

    Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.) und den Vermittlungsbedingungen (Teil II.).

  3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

    1. Vertragssprache ist deutsch.

    2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Buchung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

  4. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen; Servicestunden; Preisanpassung

    1. Die Anbieterin erhält für die in dem Angebot genannten Leistungen die vereinbarte Vergütung.

    2. Die Angebote und Preislisten der Anbieterin sind unverbindlich unter dem Vorbehalt einer Auftragsbestätigung, oder durch Zusendung der Ware bzw. Durchführung des Auftrages.

    3. Die Preise der Anbieterin verstehen sich zuzüglich der zum Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer sowie zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Bei Lieferungen ins Ausland werden zusätzlich Zölle und Steuern berechnet. Fahrtkosten werden zusätzlich zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt. Sonderleistungen und Nachträge werden gesondert berechnet.

    4. Für Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung bzw. bei Beendigung des Auftrags gültigen Preisen der Anbieterin berechnet.

    5. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Anbieterin ausdrücklich als solche erklärt werden. Eine Überschreitung um nicht mehr als 20% gilt als unwesentlich und muss vom Auftraggeber getragen werden.

    6. Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen sind, soweit nichts abweichendes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen entsprechend der von der Anbieterin erbrachten Leistungen werden ausdrücklich vereinbart. Die Abschlagszahlungen auf der Basis der nachgewiesenen vertragsgemäßen Teilleistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin die weitere Leistung bis zur Zahlung aussetzen. Die Mitarbeiter der Anbieterin sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

    7. Alle Forderungen der Anbieterin werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist oder Stundung sofort zur Zahlung fällig, wenn der Anbieterin Umstände (z.B. Wechselprotest, Zahlungsrückstände) bekannt werden, die nach geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Die Anbieterin behält sich in diesem Fall vor, die sofortige Vorauszahlung und Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung für etwa noch von der

      Anbieterin ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

    8. Stellt der Auftraggeber seine Zahlung ein, gerät er in Insolvenz oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so gelten alle von der Anbieterin auf die noch offenstehenden Forderungen eingeräumten Rabatte, Bonifaktionen und sonstige etwaige Vergünstigungen als nicht gewährt.

    9. Sofern im Rahmen eines Wartungsvertrages eine bestimmte Anzahl monatlicher Servicestunden vereinbart werden, können nicht verbrauchte Servicestunden in den Folgemonat übertragen werden. Dem Auftraggeber stehen folglich zusätzliche Servicestunden im Folgemonat in Höhe der nicht verbrauchten Servicestunden im Vormonat zur Verfügung. Wird die Anbieterin über die vereinbarten Servicestunden hinaus beauftragt, erhält sie hierfür eine zusätzliche Vergütung.

      Werden die vorab vereinbarten monatlichen Servicestunden in drei darauffolgenden Monaten nicht verbraucht, steht es den Parteien zu, die monatlichen Servicestunden für die Zukunft anzupassen.

    10. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung für nicht verbrauchte Servicestunden in Textform, z. B. per E-Mail, zurückzufordern. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sind auch durch den Auftraggeber nicht verbrauchte Servicestunden durch diesen zu vergüten. Der Auftraggeber hat nach Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Servicestunden. Die Anbieterin ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit auch nicht zur Ableistung nicht verbrauchter Servicestunden verpflichtet.

    11. Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise für die angebotenen Leistungen angemessen zu erhöhen (z. B. höhere Kosten, neue Funktionalitäten). Dazu ist sie insbesondere berechtigt, wenn und soweit Dritte, die er zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinzugezogen werden müssen, wiederum ihre Preise dafür anpassen. Eine Preisanpassung wird die Anbieterin mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen. Ist der Auftraggeber mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird die Anbieterin den Auftraggeber zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen. Kündigt der Auftraggeber hingegen nicht, ist die Anbieterin berechtigt, die angepassten Preise zu verlangen.

  5. Versand und Gefahrübergang, höhere Gewalt

    1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Anbieterin die Versandbereitschaft angezeigt hat, spätestens jedoch mit Beginn der Verladung der Ware auf das Transportmittel.

    2. Verladung und Versand erfolgen stets für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers. Wird Lieferung zum Empfangsort vereinbart, ist die Anbieterin berechtigt, die verauslagten Kosten in Rechnung zu stellen.

    3. Auf Verlangen des Auftraggebers wird die Ware von der Anbieterin auf ihre Kosten gegen Lager-, Bruch-, Transport und Feuerschäden versichert. Bei Transportschäden ist es Sache des Auftraggebers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da anderenfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.

    4. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Leistung der Anbieterin vor Abnahme durch die Anbieterin nicht zu vertretende unabwendbare Umstände bleibt der Anspruch auf Vergütung für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags bestehen.

    5. Die Anbieterin bewirkt die Lieferung von Software, indem sie nach ihrer Wahl entweder dem Auftraggeber eine Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datenträger, den/die Lizenzschlüssel sowie die vereinbarte Anzahl Exemplare der Anwendungsdokumentation überlässt oder die Software in einem Netz abrufbar bereitstellt und dies dem Auftraggeber mitteilt sowie ihm Lizenzschlüssel und die vereinbarte Anzahl der Exemplare der Anwendungsdokumentation überlässt.

    6. Wird die Anbieterin, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird der Anbieterin in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird die Anbieterin von seinen Leistungspflichten befreit.